Dresden (epd). Das Dienstgericht der Richter hat dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und sächsischen Richter Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig untersagt. Die Maßnahme sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht für Richter am Landgericht Leipzig am Freitag mit. Über diesen Antrag werde gesondert entschieden.
Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Das Gericht befürchtet, dass der Richter aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im „Flügel“ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.
Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten „Flügel“ könnten verwertet werden, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und seine Rechte und Pflichten aus dem Richterdienstverhältnis geruht hätten, hieß es. Das Dienstgericht habe sich zudem unter anderem auf öffentliche Äußerungen des Richters im Bundestagswahlkampf 2017 bezogen.
Ein Richter habe sich nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Maier erscheine gegenwärtig nicht mehr als tragbar. Laut Gericht könnte er sein Amt nicht verfassungstreu und unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen.
Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge.