Sachsenhausen-Prozess in 30. Verhandlungstag gestartet

Sachsenhausen-Prozess in 30. Verhandlungstag gestartet

Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen am Landgericht Neuruppin hat der 30. Verhandlungstag begonnen. Zu Beginn wurde am Freitag den Anwälten der Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft Gelegenheit gegeben, zu einem Beweisantrag der Verteidigung vom Vortag Stellung zu nehmen. Der Anwalt des 101-jährigen Angeklagten hatte darin beantragt, fünf ehemalige SS-Wachmänner des Konzentrationslagers als Zeugen zu vernehmen.

Sie sollen zur im Prozess relevanten Zeit in Sachsenhausen im Einsatz gewesen sein. Zugleich hatte der Anwalt am Rande der Verhandlung eingeräumt, keinen Kontakt zu den fünf Männern zu haben. Über den Beweisantrag muss das Gericht nun entscheiden.

Ein Urteil in dem seit Oktober laufenden Verfahren soll nach bisheriger Planung am 29. April verkündet werden. Der Angeklagte Josef S. bestreitet bisher, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein. Zahlreiche Unterlagen sprechen jedoch dafür. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. Die Verhandlungen finden wegen des betagten Angeklagten in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt.

Den Ermittlungen zufolge war Josef S. in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche lebte nach dem Zweitem Weltkrieg und der Kriegsgefangenschaft in der DDR. Das Strafmaß für Beihilfe zum Mord liegt bei 3 bis 15 Jahren. Im Fall einer Verurteilung ist deshalb eine Bewährungsstrafe nicht möglich.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.