Sachsenhausen-Prozess gegen KZ-Wachmann fortgesetzt

Sachsenhausen-Prozess gegen KZ-Wachmann fortgesetzt

Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen vor dem Landgericht Neuruppin bleibt weiter offen, ob der Angeklagte zu den Vorwürfen noch einmal Stellung nehmen wird. Er könne derzeit nicht sagen, ob beziehungsweise wie sich sein Mandant noch äußern werde, sagte Rechtsanwalt Stefan Waterkamp dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Brandenburg an der Havel zu Beginn des 29. Verhandlungstags. Der 101-jährige Angeklagte Josef S. bestreitet bisher, SS-Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein. Ein Urteil könnte nach bisheriger Planung am 29. April verkündet werden. (Az.: 11 Ks 4/21)

Am Donnerstag sollte noch einmal der historische Sachverständige Stefan Hördler zu Wort kommen. Bevor die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretern und Verteidigung beginnen können, sollte so nach Gerichtsangaben die Möglichkeit gegeben werden, noch offene Fragen zu klären. Hördler hat bei dem seit Anfang Oktober laufenden Prozess bereits an zahlreichen Verhandlungstagen detailliert zu NS-Verbrechen und Alltag im KZ Sachsenhausen und anderen Konzentrationslagern berichtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. Den Ermittlungen zufolge war er in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche lebte nach Zweitem Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft in der DDR. Das Strafmaß für Beihilfe zum Mord liegt bei drei bis 15 Jahren. Im Fall einer Verurteilung ist deshalb eine Bewährungsstrafe nicht möglich.