Dresden (epd). Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hat sich im Fall des rechtsextremen Richters Jens Maier trotz hoher Hürden für eine Richteranklage ausgesprochen. Zwar sei dieses Verfahren besonders aufwändig und auch für das Bundesverfassungsgericht „in der Sache keine Trivialität“, sagte Möllers am Dienstag. Doch sei es „die Pflicht der politischen Organe“, eine solche Richteranklage zu versuchen. Möller hat im Auftrag der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag ein Gutachten zur Richteranklage vorgelegt.
Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht. Von 2017 bis 2021 saß er für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Seit dem 14. März arbeitet er als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde. Damit kamen die Behörden seinem nach dem Abgeordnetengesetz bestehenden Rückkehranspruch nach.
Gegen Maier läuft derzeit ein Disziplinarverfahren. Zudem hatte das Justizministerium beim Dienstgericht für Richter einen Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen.
Das Verfahren der Richteranklage sei mit Unsicherheiten verbunden, weil es bisher noch nicht praktisch erprobt worden sei, räumte Möllers ein. Es muss vom Parlament angestrengt werden. Für dieses sei es schwerer als etwa für Bundes- und Landesregierungen, die Fakten für ein solches Vorgehen zu ermitteln. Möller verwies zudem auf bestimmte Fristenregelungen, nach denen nur ein Teil von Maiers Äußerungen herangezogen werden kann.