Corona-Gesetz der Ampel-Koalition ermöglicht Lockerung der Regeln

Corona-Gesetz der Ampel-Koalition ermöglicht Lockerung der Regeln
Bis zuletzt wurde im Bundestag und Bundesrat über das neue Corona-Gesetz der Ampel-Koalition gestritten. Es lässt Lockerungen der Corona-Auflagen zu. Wie weit sie gehen und wo schärfere Regeln gelten sollen, müssen die Länderparlamente entscheiden.

Berlin (epd). Bundestag und Bundesrat haben am Freitag in Berlin dem Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition zugestimmt. Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit durch einen Basisschutz mit deutlich weniger Vorschriften abgelöst. Die Länder können aber für sogenannte Hotspots strengere Regeln beschließen. Die geänderte Rechtsgrundlage erhielt bis zuletzt viel Kritik, insbesondere aus den Bundesländern. Die Länder halten parteiübergreifend den Basisschutz für zu gering und die Hotspotregeln für nicht praktikabel.

Im Bundesrat riefen sie dennoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht an, da andernfalls spätestens mit dem Ende der Übergangszeit am 2. April der Wegfall sämtlicher Regeln gedroht hätte. Die bisherigen Corona-Regeln laufen an diesem Samstag aus. Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können bis längstens zum 23. September in Kraft bleiben.

Auch die abschließende Debatte im Bundestag war von Kritik geprägt. Sie kam selbst aus den Reihen der Ampel-Fraktion. Die Grünen erklärten, aus ihrer Sicht sei weiterhin eine flächendeckende Maskenpflicht nötig. FDP-Politiker begrüßten das Gesetz hingegen als wichtigen Schritt bei der Rückkehr zur Normalität, während der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Tino Sorge (CDU) der Regierung vorwarf, sie sorge mit den neuen Rechtsgrundlagen für noch mehr „Wirrwarr“ beim Infektionsschutz. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. In der namentlichen Abstimmung votierten 277 Abgeordnete mit Nein und 388 mit Ja.

Zu den neuen Basisregeln gehören zum Schutz besonders verletzlicher Menschen Testpflichten und eine Maskenpflicht etwa in Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen, nicht länger aber in Schulen, in Geschäften oder öffentlichen Innenräumen. Die Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr bleibt in Kraft, im Nahverkehr entscheiden darüber die Länder.

Die Länderparlamente können für Gebiete, in denen sich eine gefährliche Corona-Variante ausbreitet oder in denen durch hohe Infektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht (Hotspots), schärfere Regeln beschließen. Dazu zählen die bekannten 3G- und 2G-Nachweispflichten, erweiterte Maskenpflichten sowie Abstands- und Hygieneregeln - aber beispielsweise keine Begrenzung der Personenzahl für Veranstaltungen und auch keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ein Hotspot kann auch ein ganzes Bundesland sein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte den Kompromiss. In der gegenwärtigen Phase der Pandemie „können wir nicht weiter das ganze Land unter Schutz stellen.“ Andererseits sei Deutschland „nicht an dem Punkt, wo es schon einen Freedom Day geben könnte“, erklärte Lauterbach mit Blick auf die Infektionszahlen. Diese hatten am Freitag mit knapp 298.000 Infektionen binnen 24 Stunden einen neuen Höchststand erreicht.

Gleichzeitig mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschloss der Bundestag eine Verlängerung des Corona-Schutzschirms für soziale Einrichtungen ebenfalls bis zum 23. September. Reha-Klinken, Müttergenesungsheime oder Werkstätten für behinderte Menschen werden damit gegen mögliche Einnahmeausfälle abgesichert, wenn die Bundesländer Corona-Regeln beschließen, die weiterhin die Arbeit der Einrichtungen einschränken. Verlängert werden auch die Corona-Elterngeldregeln, die dafür sorgen, dass Eltern keine finanziellen Einbußen haben, etwa weil sie wegen Corona in Kurzarbeit waren.