Berlin (epd). Ukrainische Juden können seit Freitag auch in Deutschland einen Antrag auf Zuwanderung stellen. Der Zentralrat der Juden vereinbarte gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ländern vereinfachte Zuwanderungsregelungen für jüdische Vertriebene aus der Ukraine, wie der Zentralrat mitteilte. Trotz des Krieges in der Ukraine solle jüdische Zuwanderung weiter möglich sein. Die geänderte Anordnung sei am Freitag erlassen worden, bestätigte das Bundesinnenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Nach Angaben des Zentralrates mussten Anträge bisher im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft gestellt werden. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sei das nicht mehr möglich. Auch bereits laufende Anträge könnten seitdem nicht mehr in der Ukraine bearbeitet werden. Nun könnten die Anträge direkt in Deutschland gestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssten die Antragsteller zudem weder eine positive Integrationsprognose vorweisen noch Deutschkenntnisse haben.
Menschen jüdischer Abstammung aus der Ukraine könnten einen Antrag auf jüdische Zuwanderung direkt in bei den deutschen jüdischen Gemeinden stellen, hieß es weiter. Die jüdische Gemeinde nehme die Anträge entgegen und leite sie zur Prüfung weiter. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die jüdische Zuwanderung erfüllt sind, trifft demnach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.