Verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen fallen auch am Arbeitsplatz

Verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen fallen auch am Arbeitsplatz

Berlin (epd). Mit dem geplanten Wegfall bislang verpflichtender Corona-Schutzmaßnahmen am kommenden Sonntag gelten auch am Arbeitsplatz neue Regeln. Wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, gilt ab dem 20. März eine neue Arbeitsschutzverordnung. Betriebe können dann nach einer Gefährdungsanalyse weiter Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken festlegen. Sie müssen aber nicht mehr verpflichtend Corona-Tests zur Verfügung stellen und Homeoffice ermöglichen.

Zudem entfällt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitgeber dürften für den Zugang zur Arbeit dann nicht mehr von Beschäftigten verlangen, eine vollständige Impfung, eine Covid-19-Genesung oder einen tagesaktuellem negativen Test nachzuweisen, wie eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage erläuterte.

Arbeitgeber müssen den Angaben zufolge aber weiterhin über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung aufklären und Impfungen während der Arbeitszeit ermöglichen. Die neue Arbeitsschutzverordnung gilt bis zum 25. Mai. Der Bundestag will noch in dieser Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen, mit der ein Großteil der in der Pandemie beschlossenen Beschränkungen wegfällt. Damit entfällt auch die Grundlage für viele verpflichtende Maßnahmen am Arbeitsplatz.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) appellierte an die Arbeitgeber, dennoch Regeln aufrechtzuerhalten. Betriebe und ihre Beschäftigten müssten für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt“, sagte er. Auch die Minderung von Kontakten durch Homeoffice sei sinnvoll. „Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln“, sagte er.