Berlin (epd). Als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine hat das Bundeskabinett ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen zur Aufrüstung der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Die Runde des Kanzlers mit den Ministerinnen und Ministern billigte den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin ebenso wie die dafür notwendigen Änderungen im Bundeshaushalt.
Deutschland will künftig das in der Nato vereinbarte Ziel erreichen, dass pro Jahr mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung investiert werden. 2021 lag der Verteidigungsetat bei rund 47 Milliarden Euro. Laut Nato-Statistik entsprachen die Verteidigungsausgaben 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ab sofort soll der Verteidigungsetat pro Jahr mehr als 50 Milliarden Euro umfassen.
Darüber hinaus sollen über das neue Sondervermögen Großvorhaben bezahlt werden, etwa die geplante Anschaffung der F35-Tarnkappenjets für die Beteiligung Deutschlands an der nuklearen Abschreckung der Nato. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, die Bundeswehr solle zu einer „leistungsfähigen und hochmodernen Armee“ ausgebaut werden, die Deutschland zu einem „europäischen Kräfteverstärker“ in Nato und EU mache.
Die Bundesregierung strebt an, dass das Sondervermögen im Grundgesetz verankert wird, braucht dafür aber die Zustimmung der Union. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Das Parlament hat in Sachen Bundeswehr ebenso wie beim Bundeshaushalt das letzte Wort.