Leipzig, Berlin (epd). Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich am Mittwoch mit den verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin. Gegen das Land Berlin geklagt hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Konkret geht es um drei Sonntage im ersten Halbjahr 2018, an denen die zuständige Senatsarbeitsverwaltung damals aus öffentlichem Interesse dem Handel von 13 bis 20 Uhr die Öffnung der Geschäfte erlaubte, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.
An diesen Sonntagen fanden in Berlin die Internationale Grüne Woche und zeitgleich das Berliner Sechstagerennen sowie die Internationalen Filmfestspiele und die Internationale Tourismus-Börse statt. Ver.di klagte damals gegen die Sonntagsöffnung wegen Verstoßes gegen die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe.
In erster Instanz war die Gewerkschaft vor dem Verwaltungsgericht Berlin zunächst erfolgreich. Allerdings änderte in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Urteil und wies die Klage ab. Dabei verwiesen die Richter damals auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz und der „ausnahmsweisen Sonntagsöffnung“ aus öffentlichem Interesse.
Gegen die OVG-Entscheidung hat ver.di Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Gewerkschaft will, dass das OVG-Urteil aufgehoben wird. Sie argumentiert, die im Berliner Landesöffnungsgesetz vorgesehenen Ausnahmen von den Schließzeiten für Verkaufsstellen hätten damals nicht vorgelegen. Deshalb seien die Sonntagsöffnungen rechtswidrig gewesen.