Hohe Energiepreise: Paritätischer fordert staatliche Hilfen für Arme

Hohe Energiepreise: Paritätischer fordert staatliche Hilfen für Arme
15.03.2022
epd
epd-Gespräch: Markus Jantzer

Berlin (epd). Der Paritätische Gesamtverband fordert angesichts steigender Öl-, Sprit- und Gaspreise eine gezielte Unterstützung einkommensarmer Haushalte. „Es sind Geringverdiener und Hartz-IV-Beziehende, die unter dem Kaufkraftverlust und dem Anstieg der Energiekosten am meisten leiden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der von der Bundesregierung vorgesehene Einmalzuschuss von 100 Euro in der Grundsicherung sei nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Die Bundesregierung plant angesichts der stark gestiegenen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges ein Paket zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern. Wann es genau kommt und was es beinhalten wird, wird derzeit noch in der Koalition beraten.

Schneider betonte, auch ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieherinnen und -bezieher, den der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen an diesem Donnerstag beschließen soll, werde nicht ausreichen. Den Plänen zufolge wird der Zuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt: Bei einer Person beträgt er 135 Euro, bei zwei Personen 175 Euro für jede weitere Person 35 Euro. Schneider forderte stattdessen eine „dauerhaft bestehende Energiekostenkomponente im Wohngeld“. Darüber hinaus brauche es einen Inflationsausgleich für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung.

Insbesondere die steigenden Strompreise bereiteten Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, Sorgen, sagte Schneider. Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen des Paritätischen aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung.

Im Übrigen hätten Stromkosten nichts im Hartz-IV-Regelsatz zu suchen, erklärte der Hauptgeschäftsführer. Vielmehr sollten die Stromkosten in der Grundsicherung genau wie die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden.