EU-Staaten für Frauenquote in börsennotierten Unternehmen

EU-Staaten für Frauenquote in börsennotierten Unternehmen

Brüssel (epd). Die EU-Länder streben eine Frauenquote in großen Unternehmen an. Börsennotierte Firmen müssten Maßnahmen treffen, um 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils „unterrepräsentierte Geschlecht“ zu vergeben, beschloss der Rat der EU am Montag in Brüssel seine Position. Der Plan, der eine Frist bis Ende 2027 vorsieht, wird nun mit dem EU-Parlament verhandelt.

Das Gesetz würde die Firmen zu Maßnahmen verpflichten, wogegen das Ziel selbst nicht bindend wäre. Börsennotierte Unternehmen müssten also nicht zwingend bis Ende 2027 einen bestimmten Frauenanteil in Führungspositionen vorweisen, hieß es aus dem Rat. Welche Quote angestrebt werden solle - 40 Prozent im Aufsichtsrat oder 33 Prozent in Aufsichtsrat und Vorstand - würden dabei die Staaten, nicht die Firmen festlegen.

Allerdings bliebe ein Verfehlen der Quoten nicht folgenlos. In dem Falle wäre ein Unternehmen laut Mitteilung des Rates nämlich „verpflichtet, die Mitglieder seiner Leitungsorgane anhand klarer, eindeutiger und neutral formulierter Kriterien zu wählen oder zu ernennen“. Mit anderen Worten: Es müsste zumindest gut begründen können, wen es einsetzt.

Abgesehen davon gibt es Ausnahmen. Für EU-Länder, die schon Maßnahmen wie eine Frauenquote eingeführt haben, könnten die Verpflichtungen zu Ernennungen oder Wahlen aufgehoben werden, erklärte der Rat. „Gleiches gilt für den Fall, dass entsprechende Fortschritte im Sinne einer Annäherung an die in der Richtlinie festgelegten Zielvorgaben bereits erreicht worden sind.“

Deutschland stimmte für den Gesetzesplan, und Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) begrüßte das Ergebnis. „Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung“, sagte sie. „Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken.“

In Deutschland gelten seit August 2021 mit dem Zweite-Führungspositionen-Gesetz bestimmte Vorgaben. Darunter ist eine Mindestquote von einer Frau für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern bei privaten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Laut Frauenministerium besteht damit für Deutschland in Bezug auf das EU-Gesetz kein Umsetzungsbedarf.