Berlin (epd). Die Arbeitgeber sollen nach dem Auslaufen der 3G-Regel am Arbeitsplatz und der Homeoffice-Pflicht prüfen, welche Infektionsschutz-Maßnahmen in ihren Betrieben weiter notwendig sind. Das sieht ein Änderungsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Dem Entwurf zufolge sollen sich die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung künftig stärker am regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Zum Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus können sie dann Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen wie auch bisher schon die Verminderung von Kontakten in Innenräumen und das Bereitstellen von Masken sowie eines Tests pro Woche, der für die Beschäftigten kostenlos ist. Bisher sind Arbeitgeber verpflichtet, zwei kostenlose Tests pro Woche anzubieten. Außerdem haben die Chefs ihren Angestellten auch weiterhin zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen. Insgesamt ist die Verordnung schlanker als die bisherige.
Die im bisherigen Infektionsschutzgesetz verankerte 3G-Regel am Arbeitsplatz (geimpft, genesen oder negativ getestet), nach der Arbeitgeber ihre Beschäftigten beim Betreten des Betriebes kontrollieren müssen, läuft wie die meisten Corona-Einschränkungen bundesweit zum 19. März aus, ebenso die Homeoffice-Pflicht, wonach Firmen das Arbeiten zu Hause anbieten müssen, wenn es keine betrieblichen Gründe dagegen gibt.
Der Bundestag will in der kommenden Woche den Entwurf der Ampel-Koalition für das künftige Infektionsschutzgesetz beraten und beschließen. Im Kern entscheiden vom 20. März an die Länderparlamente, ob und wo schärfere Regeln greifen müssen, um künftige Corona-Wellen einzudämmen oder zu verhindern. Bundesweit gelten nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr sowie Masken- und Testvorschriften für Altenheime, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, in denen viele Menschen oder besonders verletzliche Personen wohnen oder versorgt werden.