Fall Richter Maier: Dienstgericht entscheidet später

Fall Richter Maier: Dienstgericht entscheidet später

Dresden, Leipzig (epd). Der Fall des als Rechtsextremist eingestuften sächsischen Richters Jens Maier bleibt weiter unklar. Über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, könne die Kammer des Dienstgerichts für Richter in Leipzig erst nach dem 14. März entscheiden, wie das Dienstgericht am Freitag mitteilte.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Maier ist von Montag an (14. März) dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen. Damit hatte das Justizministerium den Anspruch auf Rückführung ins Amt aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Laut Dienstgericht kann Maier den Dienst nun erst einmal antreten.

Die Kammer kann laut eigenen Angaben derzeit noch nicht entscheiden, weil sich Maier durch einen Rechtsanwalt aus Köln vertreten lasse und diesem Akteneinsicht gewährt werde. Wann eine Entscheidung fallen wird, sei derzeit nicht abzusehen, hieß es.

Der Antrag war den Angaben zufolge am 11. Februar beim Dienstgericht eingegangen. Das Ministerium hatte sein Vorgehen mit der „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ begründet. Nach gerichtlicher Zustimmung soll Jens Maier demnach in den Ruhestand versetzt werden.

Sein Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nachdem er dieses Mandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Der 60-Jährige hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen für Schlagzeilen gesorgt.