München (epd). Bayern will im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betretungsverbote für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur als Ultima Ratio aussprechen. Das bayerische Gesundheitsministerium präsentierte am Dienstag sein Konzept zur Umsetzung der Pflicht, die ein „gestuftes Verwaltungsverfahren“ vorsieht. Die Impfpflicht im Gesundheitssektor gilt ab dem 16. März. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) setze dabei auf eine „pragmatische Umsetzung mit Augenmaß“, hieß es.
Konkret sollen Einrichtungen ab 16. März die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest vorgelegt haben, melden. Das Gesundheitsamt werde sie dann zu einer Impfberatung auffordern und anschließend zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise. Bleibe dies aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, hieß es.
„In letzter Konsequenz, aber nur als Ultima Ratio, kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, teilte das Ministerium mit. Hier werde jedoch auch die Einrichtung angehört, um Versorgungssicherheit zu garantieren.
Bayern, das der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zunächst selbst im Bundesrat zugestimmt hatte, hatte zuletzt Zweifel an der Regelung. Befürchtet wird der Verlust von Fachkräften. Die bayerische Staatsregierung wirft dem Bundesgesundheitsministerium vor, dass in der jüngsten überarbeiteten Handreichung zur Umsetzung noch immer „zentrale Fragen offen blieben“. Daher fülle Bayern diese Lücken nun selbst, hieß es.
Man sei nicht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, betonte Holetschek. Es brauche aber eine umsetzbare Form.