Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für ein Lieferkettengesetz vorgestellt, das Tausenden Unternehmen Sorgfaltspflichten zugunsten von Umwelt und Menschenrechten auferlegen soll. Es gehe um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten, erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Der Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten.
Die Unternehmen sollen „verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern“, zu identifizieren und zu beenden oder abzumildern. Das Gleiche gilt für negative Umweltauswirkungen, etwa den Verlust an biologischer Vielfalt. Der Gesetzesentwurf wird nun von Europaparlament und Mitgliedstaaten beraten werden.