Berlin (epd). Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die eine einmalige gesetzliche Erhöhung der Lohnuntergrenze vorsieht. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Im Juli steigt er auf 10,45 Euro. Von der Erhöhung profitieren Heil zufolge rund sechs Millionen Menschen in Deutschland.
Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Er wird eigentlich in einer Kommission von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per gesetzlicher Festlegung auf zwölf Euro anzuheben. Darüber muss nach dem Kabinett noch der Bundestag entscheiden. Künftig soll dann wieder die Kommission über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden.
Der derzeitige Mindestlohn in Deutschland liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei etwa 48 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes. Mit 9,82 Euro pro Stunde wird bei einer Vollzeitstelle ein Monatsgehalt von 1.621 Euro brutto erzielt.