Limburg (epd). Beschäftigte im katholischen Bistum Limburg müssen bei einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner oder einer Wiederheirat nach einer Scheidung künftig keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Bischof Georg Bätzing und Generalvikar Wolfgang Rösch hätten dies den Mitarbeitenden zugesichert, teilte das Bistum am Freitag mit.
Bätzing ist zugleich Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Anfang der Woche hatten elf Generalvikare, darunter auch Rösch, einen offenen Brief an ihn geschrieben und eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Hintergrund sind das Outing von mehr als 100 Angestellten der katholischen Kirche und die Reformbemühungen des Synodalen Weges.
Durch die breite innerkirchliche und gesellschaftliche Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht und die sogenannte „Grundordnung“ habe man erkannt, so Rösch, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklafften. Die jetzige Form der Grundordnung decke den Anspruch des Evangeliums nicht ab. Dies habe bei nicht Wenigen zu Verletzungen und Unsicherheiten geführt.
Auch die Bischöfe anderer Bistümer, unter anderem Aachen, Paderborn, Trier, Münster und Essen, haben zugesagt, auf arbeitsrechtliche Konsequenzen bei sogenannten „Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten“ zu verzichten. Bei der Aktion „#OutInChurch“ Ende Januar hatten sich 125 Mitarbeitende aus den verschiedensten Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland in einer bundesweiten Kampagne als schwul, lesbisch oder anderweitig queer geoutet. Damit wollten sie einen neuen Anstoß für eine Diskussion über den Umgang der Kirche mit queeren Menschen geben, insbesondere, wenn sie für kirchliche Einrichtungen arbeiten.