Berlin (epd). Unternehmen können die seit der Corona-Pandemie geltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit noch bis Ende Juni in Anspruch nehmen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit großer Mehrheit in Berlin, die Regelungen nochmals um drei Monate zu verlängern. Betriebe können bereits dann Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. In normalen Zeiten muss es mindestens ein Drittel der Belegschaft sein.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von 24 Monaten auf bis zu 28 Monate verlängert. Den Arbeitgebern werden die Sozialbeiträge weiterhin zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden wird. Für Beschäftigte steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des Nettolohns und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent, für Erwerbstätige mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Nettolohns.