SPD-Fraktion will Sonderregel bei Kinderkrankentagen verlängern

SPD-Fraktion will Sonderregel bei Kinderkrankentagen verlängern

Berlin (epd). Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, setzt sich für eine Fortschreibung der großzügigeren Regeln bei den Kinderkrankentagen ein. „Auch wenn die Infektionszahlen rückläufig sind, bleibt die Problematik für betroffene Eltern ja bestehen, wenn die Kinder in Isolation oder Quarantäne müssen. Ich strebe deswegen an, dass diese Sonderregel noch einmal verlängert wird“, sagte Mützenich den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Gleichzeitig plädiere er dafür, dass der Anspruch unabhängig von der Corona-Pandemie auf mehr Tage erweitert wird.

Wegen der Pandemie können Eltern die Leistung derzeit auch in Anspruch nehmen, wenn etwa ein Kind nach Infektionsfällen in der Kita oder in der Schulklasse in Quarantäne geschickt wird, aber selbst nicht erkrankt ist. Die Ersatzleistung stellt einen Lohnausgleich für die Zeit der Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes dar. Mit Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 19. März wird das Kinderkrankengeld nur noch im Fall der Erkrankung eines Kindes gewährt.

Auch Eltern- und Sozialverbände sprechen sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus. Der Deutsche Familienverband forderte, das Kinderkrankengeld müsse weiterhin gezahlt werden, auch wenn Kinder wegen Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen. „Das liegt schließlich nicht in der Macht der Eltern“, sagt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann den Funke-Zeitungen.

Die Vorsitzende des Bundeselternrats, Christiane Gotte, betonte, sie sei „klar dagegen“, dass Kinderkrankengeld nur noch von Eltern kranker Kinder in Anspruch genommen werden könne. Auch die Eltern von Schülern, die gezwungen seien, sich aufgrund von Klassen- oder Schulschließungen in Quarantäne zu begeben, müssten einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, betonte ebenfalls, die Belastungen für Familien durch coronabedingt ausfallende Betreuungsangebote würden „nicht mit dem Auslaufen verschiedener Sonderreglungen am 19. März enden“.