"NSU 2.0": Angeklagter weist alle Vorwürfe zurück

"NSU 2.0": Angeklagter weist alle Vorwürfe zurück

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. „Von einer rechtsextremen Gesinnung von mir kann keine Rede sein. Bei den zahlreichen Durchsuchungen meiner Wohnung und Computer wurde nichts Entsprechendes gefunden“, sagte Alexander M. am zweiten Tag der Hauptverhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Die Polizei habe ihm die Vorwürfe untergeschoben, um von Tätern in den eigenen Reihen abzulenken.

Der 54-jährige Berliner führte aus, er sei 2019 in geschlossene Chatgruppen im Internet eingeladen worden. „Gegenstand war rechte Politik, es herrschte ein beträchtliches Aggressionspotenzial.“ Insbesondere gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sei „gehetzt“ worden. Er gehe aufgrund von „Insiderwissen“ davon aus, dass auch Polizisten am Chat teilnahmen. „Die Mails sind in ihrer Diktion von politisch frustrierten Polizeibeamten verfasst worden“, behauptete der Angeklagte. Er habe nur an der Chatgruppe teilgenommen, aber keine Straftaten begangen.

M. bestritt auch, jemals bei der Polizei angerufen und vertrauliche Daten erschlichen zu haben. Dies hätte er praktisch gar nicht tun können. „Die Polizei hat einen nützlichen Idioten ermittelt, dem man alle Schuld zuschieben kann“, behauptete er.

Auch andere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien unzutreffend. Er besitze keine illegalen Waffen. Der Widerstand gegen Polizeibeamte bei Stürmung seiner Wohnung sei ein Missverständnis, er habe mit einer Gaspistole seinem Nachbarn zu Hilfe eilen wollen, dessen Wohnungstür die Polizisten zuerst eingeschlagen hätten. Auch besitze er keine kinderpornographischen Bilder und Filme, hier handele es sich um normale Pornographie. In einem früheren Strafverfahren sei er diesbezüglich freigesprochen worden.

Alexander M. fasste zusammen, es gebe keine Beweise gegen ihn, deshalb beantrage er die Aussetzung des Gerichtsverfahrens. Die Anklage beschuldigt den 54-Jährigen unter anderem, Drohschreiben verfasst zu haben, die in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle NSU mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Empfängerinnen waren unter anderen die Frankfurter Rechtsanwältin Basay-Yildiz, die heutige Linken-Vorsitzende Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar.