Berlin (epd). Nach zwei Jahren Corona-Pandemie ist ein weitgehendes Ende der geltenden Kontaktbeschränkungen in Sicht. Die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer vereinbarten bei einer Videokonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch die schrittweise Lockerung der Schutzmaßnahmen. Scholz sagte, die sich verbessernde Situation erlaube eine „optimistische Perspektive“. Nach „diesen langen zwei Jahren“ habe das Land es verdient, dass es wieder besser werde. Bis zum 20. März sollen die derzeit geltenden Einschränkungen in drei Schritten nahezu komplett entfallen. Ein sogenannter Basisschutz - im Wesentlichen Maske und Abstandhalten - soll aber erhalten bleiben. Darauf drängen vor allem die Länder.
Der Beschluss sieht vor, dass bald in einem ersten Schritt die Einschränkungen für private Treffen zumindest für Geimpfte komplett entfallen sollen. Auch die in vielen Bundesländern bereits aufgehobene 2G-Regelung im Einzelhandel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben, soll demnächst komplett wegfallen. Umgesetzt werden die Beschlüsse von den Bundesländern.
Im zweiten Schritt ab dem 4. März gibt es eine Lockerung der Zugangsbeschränkungen in Gastwirtschaft und Freizeit. Restaurants und Hotels können dann auch wieder Ungeimpfte mit Test (3G) besuchen. Clubbesuche und Großveranstaltungen mit mehr Teilnehmern sollen unter 2G-plus-Bedingungen möglich werden. Besucher brauchen also zusätzlich zur Impfung oder dem Genesenennachweis einen tagesaktuellen Corona-Test.
Mit dem Auslaufen der Gesetzesgrundlage für die derzeitigen Einschränkungen am 19. März sollen alle anderen Schutzmaßnahmen entfallen. Mit dem Frühlingsbeginn am 20. März soll dann das alte Leben zurückkehren. Genau zwei Jahre zuvor hatten an diesem Tag Bayern und das Saarland als erste Bundesländer Ausgangssperren verhängt, womit die Pandemie spürbar begann.
Scholz mahnte aber, auch nach den Lockerungen vorsichtig zu bleiben, insbesondere mit Blick auf den Herbst. „Es kann die nächste Variante um die Ecke kommen“, sagte er.
Die Länder fordern daher, dass der Bundestag eine gesetzliche Regelung schafft, um auch nach dem 20. März eine Grundlage für Einschränkungen zu haben. „Alle Länder sind sich einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU). Man brauche einen „Sanikasten im Kofferraum“, um handlungsfähig zu sein, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).
Dies dürfte noch für Diskussionen im Bundestag sorgen. Scholz sagte, es gehe vor allem um die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen die Pflicht zum Maskentragen oder Abstandhalten noch beizubehalten. Die Länder wünschen sich aber mehr, unter anderem mögliche Testpflichten oder die Forderung eines Impfnachweises für bestimmte Bereiche. Dieser Katalog werde nicht komplett vom Kanzler mitgetragen, sagte Wüst.
Erneut findet sich im Beschluss der Bund-Länder-Runde auch ein Plädoyer für eine allgemeine Impfpflicht, über die im Bundestag noch beraten wird. Zur Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen heißt es, die Gesundheitsministerinnen und -minister seien in einem Abstimmungsprozess, wie sie umgesetzt werden soll. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte für eine hitzige Debatte gesorgt, indem er ankündigte, sie zunächst wegen Unklarheiten und der Sorge vor einer Flucht von Fachkräften nicht umzusetzen. Am Dienstag bekannte sich die bayerische Staatsregierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, forderte aber bundeseinheitliche Vollzugshinweise. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte derweil in Magdeburg, es gebe inzwischen eine Handreichung und damit eine „sachdienliche Grundlage für den Vollzug“.