Krankenversicherungen wollen keine "Impfpolizei" sein

Krankenversicherungen wollen keine "Impfpolizei" sein
Im Vorfeld der für März geplanten Bundestagsentscheidung über eine allgemeine Corona-Impfpflicht wehren sich die Krankenversicherungen dagegen, dass sie Kontrollaufgaben übernehmen sollen. Die Union sieht die Gründe für eine Impfpflicht schwinden.

Berlin (epd). Die Krankenversicherungen lehnen es ab, die Kontrolle einer möglichen Corona-Impfpflicht in Deutschland zu übernehmen. „Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden“, warnten alle Krankenkassenverbände und die privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) am Dienstag in Berlin in einer gemeinsamen Erklärung. Die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante „Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus“ durch Krankenversicherungen lehnten sie „entschieden ab“, so die Verbände.

Unterdessen sieht die Unionsfraktion im Bundestag die Rechtfertigung für eine Ausweitung der Impfpflicht mit dem Sinken der Corona-Infektionszahlen schwinden. Die Union hatte in der vergangenen Woche einen Antrag vorgestellt, der ein Impfregister vorsieht und die Bundesregierung auffordert, ein Gesetz für eine Impfpflicht vorzubereiten, das aber erst greifen soll, wenn die Infektionslage dies gebietet.

Der Bundestag will voraussichtlich bis Ende März über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht entscheiden. Dazu liegen nach derzeitigem Stand vier Anträge vor, ein weiterer ist in Arbeit. Sie reichen von der Ablehnung jeglicher Corona-Impfpflicht bis zu einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren.

Die Krankenversicherungen beziehen sich mit ihrer Ablehnung von Impf-Kontrollen auf einen Antrag, der eine Corona-Impfpflicht ab Oktober für alle Erwachsenen ab 18 Jahren vorsieht. Er stammt von sieben Abgeordneten von der SPD, den Grünen und der FDP. Danach sollen die Krankenkassen ab Oktober Nicht-Geimpfte den Behörden melden, vorher die Impfnachweise sammeln und außerdem Stichproben auf mögliche Fälschungen machen. Weiter ist in dem Entwurf vorgesehen, dass die Krankenversicherungen die Daten zum Impfstatus ihrer Mitglieder sammeln und zu Forschungszwecken anonymisiert weiterleiten. Die Fülle der Aufgaben sei nicht praktikabel, kritisieren die Kassen.

Keine Einwände haben die Krankenversicherungen dagegen, dass sie nach dem Willen der Impfpflicht-ab-18-Initiatorinnen und -Initiatoren ihre Versicherten über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht informieren und sie auch über die zugelassenen Impfstoffe und Impfmöglichkeiten aufklären sollen. Sie unterstützten alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen, versichern die Verbände. Ähnlich hatte sich in der vergangenen Woche bereits der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen (GKV-Spitzenverband) geäußert.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), äußerte Zweifel, ob eine allgemeine Corona-Impfpflicht überhaupt noch nötig ist. Der damit verbundene Grundrechtseingriff könne zwar gerechtfertigt sein, sagte er. Das setze aber Bedingungen voraus. Dazu gehöre etwa das Ziel, das Funktionieren des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Je stärker die Infektionswelle abebbe und je geringer die Hospitalisierung sei, desto weniger werde eine Impfpflicht gerechtfertigt sein, sagte Frei. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich für eine allgemeine Impfpflicht positioniert hatte, laufe die Zeit davon.

Der Bundestag kommt in dieser Woche zu Plenarsitzungen zusammen. Eine erste Beratung der Ideen für und gegen eine Ausweitung der Impfpflicht steht bisher nicht auf der Tagesordnung, weil noch nicht alle Anträge dazu fertig sind. Frei kündigte zudem an, die Union werde die Bundesregierung in einem Antrag auffordern, noch offene Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären, insbesondere zum Arbeitsrecht. Ab 15. März gilt für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine Corona-Impfpflicht.