Berlin (epd). Die Krankenversicherungen wehren sich gegen Kontrollaufgaben bei der möglichen Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht. Mehrere Verbände gesetzlicher Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) veröffentlichten am Dienstag in Berlin eine gemeinsame Erklärung, in der sie die „Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus“ ihrer Versicherten „entschieden“ ablehnen. „Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden“, heißt es in der Erklärung.
Die Krankenversicherungen beziehen sich damit auf einen der bisher fünf geplanten Impfpflicht-Anträge im Bundestag, der eine Corona-Impfpflicht ab Oktober dieses Jahres für alle Erwachsenen ab 18 Jahren vorsieht. Er stammt von sieben Abgeordneten von der SPD, den Grünen und der FDP. Darin kommt den Krankenkassen eine zentrale Rolle zu. Sie sollen ab Oktober Nicht-Geimpfte den Behörden melden und vorher die Impfnachweise sammeln und außerdem Stichproben auf mögliche Fälschungen machen. Weiter ist in dem Entwurf vorgesehen, dass die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Daten zum Impfstatus ihrer Versicherten zu Forschungszwecken sammeln und anonymisiert weiterleiten.
Keine Einwände haben die Krankenversicherungen dagegen, dass sie nach dem Willen der Impfpflicht-ab-18-Initiatorinnen und -Initiatoren ihre Versicherten über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht informieren und sie auch über die zugelassenen Impfstoffe und Impfmöglichkeiten aufklären sollen. Sie unterstützten alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen, versichern die Verbände.
Der Bundestag will voraussichtlich bis Ende März über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht entscheiden. Dazu liegen nach derzeitigem Stand vier Anträge vor, ein weiterer ist in Arbeit. Sie reichen von der Ablehnung jeglicher Corona-Impfpflicht bis zu einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren.