Berlin (epd). Die Unionsfraktion im Bundestag sieht die Rechtfertigung für eine Ausweitung der Impfpflicht mit dem Sinken der Corona-Infektionszahlen schwinden. Der mit einer Impfpflicht verbundene Grundrechtseingriff könne zwar gerechtfertigt sein, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion von CDU und CSU, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. Das setze aber Rahmenbedingungen voraus. Dazu gehöre etwa das Ziel, das Funktionieren des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Je stärker die Infektionswelle abebbe und je geringer die Hospitalisierung sei, desto weniger werde eine Impfpflicht gerechtfertigt sein, sagte Frei. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich für eine allgemeine Impfpflicht positioniert hatte, laufe die Zeit davon, sagte er.
Der Bundestag kommt in dieser Woche zu Plenarsitzungen zusammen. Eine erste Beratung der verschiedenen Ideen für und gegen eine Ausweitung der Impfpflicht steht dabei noch nicht auf der Tagesordnung, weil noch nicht alle Anträge dazu fertig sind. Die Union hatte in der vergangenen Woche einen Antrag vorgestellt, der ein Impfregister vorsieht und die Bundesregierung dazu auffordert, ein Gesetz für eine Impfpflicht vorzubereiten, das aber nicht sofort, sondern erst dann greifen soll, wenn die Infektionslage dies gebietet.
Zudem kündigte Frei einen Antrag der Union an, der die Bundesregierung auffordert, noch offene Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären. Insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts seien nach wie vor Fragen offen, sagte Frei. Ab 15. März gilt für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine Corona-Impfpflicht.
Das bereits im Dezember auch mit den Stimmen der Union in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz stößt seit Wochen auf Kritik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, es vorerst in seinem Bundesland nicht umzusetzen. Dies wiederum kritisierte Frei: „Für uns ist vollkommen klar, dass Gesetze einzuhalten und auszuführen sind“, sagte er. Das gelte auch für Landesregierungen, Landesverwaltungen und die kommunale Ebene.