Berlin (epd). Die für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren eintretenden Bundestagsabgeordneten aus den Ampel-Fraktionen haben am Freitag in Berlin ihren Antrag vorgelegt. Danach soll bei der Umsetzung den Krankenversicherungen eine wichtige Rolle zukommen. Die Impfpflicht soll vom 1. Oktober dieses Jahres an gelten und bis zum 31. Dezember 2023 befristet werden.
Die Pflicht soll mit einer dreimaligen Impfung oder einer zweimaligen Impfung und einer überstandenen Infektion mit Genesungsnachweis erfüllt sein. Die Versicherten müssen ihrer Krankenversicherung auf Anforderung die Nachweise vorlegen. Die Krankenkassen sollen die Behörden informieren, wenn der Nachweis nicht erbracht wird oder Zweifel bestehen, dass er echt ist. Wenn sich die Menschen dann nicht binnen einer Frist impfen lassen, drohen ihnen Bußgelder. Eine Erzwingungshaft, falls sie diese nicht bezahlen, wird in dem Gesetzesantrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtzeitig vor dem nächsten Winter könnte mit einer Erwachsenen-Impfpflicht eine hohe Grundimmunität aufgebaut werden, um auf eine weitere Corona-Welle vorbereitet zu sein, ohne das öffentliche Leben wieder stark einschränken zu müssen, erklärten die sieben Initiatorinnen und Initiatoren aus den Ampel-Fraktionen, Heike Baehrens, Dagmar Schmidt und Dirk Wiese von der SPD, Janosch Dahmen und Till Steffen von den Grünen sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr von der FDP. Eine hohe Impfquote schütze mehr Menschen vor einer Ansteckung oder schweren Erkrankung und das Gesundheitswesen vor einer Überlastung.
Die Krankenkassen sollen bis zum 15. Mai ihre Versicherten über die Gefahren einer Covid-19-Erkrankung, die Pflicht zur Impfung, die verfügbaren Impfstoffe und Impfmöglichkeiten informieren. Ausgenommen von der Impfpflicht werden Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Frauen in den ersten Monaten einer Schwangerschaft. In der Zeit bis Oktober sollen sich nach dem Willen der Abgeordneten noch möglichst viele Menschen dreimal impfen lassen.
Ende Januar hatte der Bundestag erstmals über die mögliche Ausweitung einer Corona-Impfpflicht debattiert. Ab Mitte März gilt eine solche Pflicht im Gesundheits- und Pflegewesen. Im Bundestag gibt es die Vorschläge, sie entweder für alle Erwachsenen ab 18 Jahre einzuführen, sie nur auf Ältere auszuweiten oder auf eine allgemeine Impfpflicht zu verzichten. Die Anträge kommen fraktionsübergreifend von verschiedenen Abgeordnetengruppen kommen. Eine Entscheidung trifft das Parlament voraussichtlich bis Ende März.