Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das noch bis Sonntag geltende Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ nicht zu beanstanden ist. Die Versammlungsbehörde habe ausreichende Gründe für die Annahme angeführt, dass es bei unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen komme, teilte das Gericht am Freitag in Berlin mit. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Die Verstöße führten in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren, so das Gericht. Aufgrund der seit Dezember 2021 gesammelten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen habe die Versammlungsbehörde angenommen, dass bei den Teilnehmenden überwiegend keine Bereitschaft bestehe, Auflagen zum Infektionsschutz zu beachten. Die bewusst unterlassene Anmeldung der „Cottbuser Spaziergänge“ verfolge erkennbar den Zweck, jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern.