Impfpflicht: "Gesundheitsämter noch nicht dafür gewappnet"

Impfpflicht: "Gesundheitsämter noch nicht dafür gewappnet"
11.02.2022
epd
epd-Gespräch: Corinna Buschow

Berlin (epd). Die Gesundheitsämter fordern vom Bund weitere Erläuterungen zur Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. „Im Moment sind die Gesundheitsämter noch nicht dafür gewappnet, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das liege an der weiterhin hohen Belastung durch die Pandemie, aber auch daran, dass es auch noch keine Vorgaben gebe, wie genau die Umsetzung passieren soll. „Wir brauchen von der Bundesregierung beziehungsweise den Ländern weitere Erläuterungen“, sagte Bruns-Philipps.

Insbesondere müssten auch die Arbeitgeber als erste Instanz der Prüfung der Impfnachweise mit einbezogen werden, sagte die Abteilungsleiterin im niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Sie sieht darüber hinaus weitere offene Fragen, was das Ermessen der Gesundheitsämter betrifft: „Wie soll man mit Mitarbeitern verfahren, deren Unterlagen nicht eindeutig sind? Darf jemand mit FFP2-Maske in der Pflege arbeiten, wenn er zumindest einmal geimpft ist? Was ist, wenn jemand gar nichts vorlegt? Welche Fristen werden auch für die Arbeitgeber gesetzt?“

Ab Mitte März gilt für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine Corona-Impfpflicht, deren Umsetzung auch wegen der Furcht vor Personalmangel zunehmend infrage gestellt wird. Bruns-Philipps forderte, es müsse auf politischer Ebene eindeutig entschieden werden, inwiefern ein drohender Personalengpass in einer Einrichtung beim Ermessen, ob jemand weiter arbeiten darf oder nicht, eine Rolle spielen darf. Das sei eine „Wahl zwischen Pest und Cholera“.

„Wir wollen über die Impfpflicht vulnerable Gruppen in der Altenpflege- und anderen Gemeinschaftseinrichtungen schützen“, sagte Bruns-Phillips. Auf der anderen Seite könnte drohen, dass die Versorgung dieser Menschen nicht mehr gewährleistet sei: „Das ist ein Dilemma. Das kann man nicht allein den Gesundheitsämtern auferlegen.“

Zur Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst nicht umzusetzen, sagte Bruns-Philipps: „Wenn es eine Bundesgesetzgebung gibt, gilt sie für alle Länder, diese waren ja auch an der Abstimmung beteiligt.“ Man müsse gemeinschaftlich Wege finden, wie man das Gesetz umsetzt. „Dass man ein Gesetz einfach nicht befolgen will, ist zumindest sehr ungewöhnlich.“

Eine Verzögerung der Umsetzung der Impfpflicht nutzt den Gesundheitsämtern nach ihrer Einschätzung nicht wirklich. „Sie fiele bei einer Verschiebung in den Sommer zwar nicht in die akute Phase der Omikron-Welle, die uns gerade noch stark belastet, aber die Arbeit an sich würde dadurch nicht weniger“, sagte Bruns-Philipps. Man dürfe nicht verkennen, dass die Ämter seit inzwischen zwei Jahren am Limit arbeiteten, Überstunden gesammelt und Urlaube aufgeschoben worden seien. „Die Phase im Sommer brauchen wir also auch zum Luftholen“, sagte sie.