Scholz zur Impfpflicht für Pflegekräfte: Gesetze sind einzuhalten

Scholz zur Impfpflicht für Pflegekräfte: Gesetze sind einzuhalten

Berlin (epd). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich in der Auseinandersetzung um die Impfpflicht für Pflegekräfte gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) gestellt. „Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist einer der Vorzüge des deutschen Rechtssystems“, ließ Scholz den stellvertretenden Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittwoch in Berlin erklären. Zugleich blieb weiter offen, wie die zahlreichen Detailfragen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelöst werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium verwies abermals auf den Ermessensspielraum der Länder und örtlichen Behörden.

Vize-Regierungssprecher Büchner sagte weiter, es gebe eine gültige gesetzliche Regelung, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden sei und die zum 16. März wirksam werde. Zu diesem Stichtag müssen Beschäftigte unter anderem in Pflegeheimen, Kliniken und Behinderteneinrichtungen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Es seien im Übrigen die Länder gewesen, die den Bund gebeten hätten, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen, um besonders gefährdete Menschen in Einrichtungen und Krankenhäusern besser zu schützen, erklärte Büchner.

Söder hatte am Montag angekündigt, die Umsetzung der Impfpflicht werde in Bayern zunächst ausgesetzt, und dies unter anderem mit drohenden Personalengpässen begründet. Seitdem hat sich der Streit zwischen den Bundesländern und mit dem Bund verschärft. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Söders Vorstoß scharf kritisiert und den Ländern Hilfe für eine möglichst einheitliche Umsetzung zugesagt.

Wie diese aussehen soll, ist weiter offen. Im Gesetz sei aber kein Ermessensspielraum für die Länder vorgesehen, das Gesetz nicht umzusetzen, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Zugleich verwies er auf den Ermessensspielraum der Gesundheitsämter, denen von Mitte März an die nicht geimpften Beschäftigten gemeldet werden sollen. Ob und wie diese weiterbeschäftigt werden könnten, müsse dann im Einzelfall von den Einrichtungen entschieden werden. Was sich daraus etwa für die Frage von Lohnfortzahlungen oder möglichen Kündigungen ergibt, werde wiederum im Einzelfall von Gerichten geprüft, erklärte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums.