Berlin (epd). Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Umsetzung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal scheitern könnte. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am Mittwoch in Berlin, die Diskussion darüber sei nicht nur kontraproduktiv, sondern auch schädlich. So werde es nicht kommen. Das Gesetz gelte und werde zum 16. März wirksam. Es sei mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, betonte Hebestreit.
Bezogen auf die Belastungen der Gesundheitsämter, wonach voraussichtlich jedes Amt im Durchschnitt etwa 500 Fälle von Pflegekräften oder anderen Beschäftigten prüfen muss, die am 16. März noch nicht geimpft sind, sagte Hebestreit, dies sei zwar eine zusätzliche Belastung, aber sie sei „schaffbar“. Wo dies nicht möglich sei, suchten die Bundesländer, die für die praktische Umsetzung zuständig sind, derzeit nach Lösungen.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte, der Bund unterstütze die Länder dabei, zu einheitlichen Lösungen zu kommen. Die Fachebenen arbeiteten gut zusammen. Das Gesetz lasse zudem genügend Spielraum bei der Umsetzung. So könnten die Länder auch andere Behörden als die Gesundheitsämter bestimmen, die die Impfverpflichtung kontrollieren. Zudem sei davon auszugehen, dass die Gesundheitsämter im März nicht mehr so belastet seien wie derzeit, erklärte der Sprecher.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt es ab, die einrichtungsbezogene Impfpflicht später als geplant wirksam werden zu lassen. Er hatte Ende vergangener Woche aber zugleich erklärt, es müsse im Einzelfall entschieden werden, wie mit ungeimpften Beschäftigten umgegangen werden solle. Dabei spiele auch eine Rolle, dass die Versorgung von Patienten oder Pflegebedürftigen gesichert sei.
Gesundheitsämter mehrerer Bundesländer hatten gewarnt, sie seien mit der Kontrolle der Corona-Impfpflicht überfordert. Aus der Pflegebranche kommen Warnungen, dass die Impfpflicht die Personalnot verstärken werde. Außerdem kritisieren etliche Pflegeverbände und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass wesentliche Fragen zur Umsetzung noch ungeklärt seien.