Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt am Mittwoch über die Frage, ob schwer kranke Menschen ein Recht darauf haben, Medikamente zur Selbsttötung zu erhalten. Die schwer erkrankten Kläger verlangen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn eine Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung. Das Bundesinstitut hatte dies abgelehnt. (AZ: 9 A 146/21, 9 A 147/21, 9 A 148/21)
Die Kläger beriefen sich auf ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe, sowie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Die gegen die Ablehnung der Arzneimittelbehörde erhobenen Klagen hatte das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2019 abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt nun über die Berufungen der Kläger.
Zwei Kläger und eine Klägerin aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg leiden den Gerichtsangaben zufolge an schwerwiegenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Krebs. Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt das Verfahren in öffentlicher Sitzung. Eine Entscheidung soll an dem Tag verkündet werden.