Köln, Berlin (epd). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat die Deutsche Muslimische Gemeinschaft ausgeschlossen. Bei der digitalen Vertreterversammlung erreichte der Antrag über den Ausschluss die erforderliche Zweidrittelmehrheit, wie der Zentralrat am Montag in Köln mitteilte. Die Mitgliedschaft der Deutschen Muslimische Gemeinschaft ruhte bereits seit Dezember 2019.
Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2018 hatte die Deutsche Muslimische Gemeinschaft als eine der Muslimbruderschaft nahestehende Organisation eingestuft, die eine langfristige Änderung der Gesellschaft verfolge. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits im Jahr 2015 geschrieben, dass aufgrund personeller und inhaltlicher Verbindung viele Beobachter den Verband als deutschen Ableger der ägyptischen Muslimbruderschaft sehen, also einer islamistischen Bewegung, die auch in Europa aktiv ist. Die Muslimbruderschaft gilt als Organisation, die einen islamischen Gottesstaat auf der Grundlage der Scharia anstrebt.
Unter ihrem damaligen Namen „Islamische Gemeinschaft Deutschland“ war die Deutsche Muslimische Gemeinschaft Gründungsmitglied des Zentralrates und über diesen auch an den Koordinationsrat der Muslime angegliedert. Der Namenswechsel war 2018 erfolgt.