Transplantations-Skandal: Krankenkasse muss Operationen bezahlen

Transplantations-Skandal: Krankenkasse muss Operationen bezahlen

Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat eine Krankenkasse dazu verpflichtet, zwei unrechtmäßig zustande gekommene Lebertransplantationen am Universitätsklinikum Göttingen zu vergüten. Geklagt hatte eine gesetzliche Krankenkasse, die vom Klinikum rund 157.000 Euro für die Operation zurückforderte, wie das Gericht am Montag mitteilte. (L 16/4 KR 506/19)

Der behandelnde Arzt habe durch Falschangaben zu Dialysebehandlungen Patienten auf der Warteliste nach oben rücken lassen und damit gegen das Transplantationsgesetz verstoßen, begründete die Kasse ihre Klage. Das Klinikum hielt dem entgegen, dass die Operationen medizinisch notwendig gewesen seien. Das Landessozialgericht gab dem Klinikum jetzt in zweiter Instanz Recht.

Das Klinikum argumentierte weiter, dass die Patienten ohnehin weit oben auf der Liste gestanden hätten. Zudem hätten die Operationen ihr Leben gerettet. Dieser Sichtweise folgten die Richter. Ziel des Transplantationsgesetzes sei die die sichere und gerechte Verteilung von Organspenden und die nicht die Qualitätssicherung der einzelnen Transplantationen, begründeten sie das Urteil. Eine Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.

Die beiden Operationen sind Teil des sogenannten Göttinger Transplantations-Skandals. 2012 war öffentlich geworden, dass am Universitätsklinikum mehr als zwei Dutzend Krankenakten gefälscht worden waren, damit Patienten auf der Warteliste vorrücken. So wurden sie etwa durch angeblich schlechte Laborwerte kränker gemacht als sie waren.