Frankfurt a.M. (epd). Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht reißt nicht ab. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte die Bundesregierung auf, Rahmenbedingungen für die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzulegen. Die Unionsfraktion im Bundestag schlägt eine allgemeine Impfpflicht vor, die zeitlich befristet sein soll. Nach Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, kann eine allgemeine Impfpflicht auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen.
In der Debatte um eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Bundesregierung auf, Rahmenbedingungen für die Kontrolle der Impfpflicht festzulegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse „umgehend erklären, wie ab dem 16. März eine geltende Rechtslage mit ganz einfachen Regelungen und Kontrollen umgesetzt werden kann“, sagte Holetschek der „Bild am Sonntag“ in Berlin. Ab 16. März gilt eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unter anderem Kliniken und Pflegeheimen.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), plädierte indessen dafür, eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Corona-Impfung im Gesetz konsequent mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur dann Wirkung entfalten, „wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt“, sagte Lewe der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag).
Am Mittwoch debattierte der Bundestag erstmals über die mögliche Ausweitung einer Corona-Impfpflicht. Im Bundestag gibt es die Vorschläge, sie entweder für alle Erwachsenen ab 18 Jahre oder nur für Ältere auszuweiten.
Bisher machte die Unionsfraktion im Bundestag keinen eigenen Vorschlag zur allgemeinen Impfpflicht. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ (Samstag) kündigte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU) nun doch einen Entwurf an. Nach diesem soll es eine Impfpflicht geben mit „enger zeitlicher Befristung“, die sich an der Gefährlichkeit der jeweiligen Variante von Corona orientiere. Eine Impfpflicht wäre laut Sorge nur dann sinnvoll, wenn besonders gefährliche Virusvarianten drohen - und wenn es zugleich passende Impfstoffe gibt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, eine solche Regelung könnte auch Skeptiker überzeugen, die die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht aktuell in Frage stellten. Eine Impfpflicht müsse die grundgesetzliche Verhältnismäßigkeit erfüllen, sagte der Stiftungsvorsitzende Eugen Bysch dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Sonntag in Dortmund. Schließlich gehe es um den staatlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird nach Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe in Essen (Online, Sonntag; Print, Montag). Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele.
Dem Robert Koch-Institut wurden am Sonntag 118,970 neue Ansteckungen gemeldet. 59 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 1156,8 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind knapp 74 Prozent der Bevölkerung vollständig, also zweimal geimpft. Kapp 53 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten.