Corona-Impfpflicht: Warnung vor Versorgungsproblemen in Heimen

Corona-Impfpflicht: Warnung vor Versorgungsproblemen in Heimen
Die beschlossene Impfpflicht für Heime und Kliniken führt schon jetzt zu erheblichen Belastungen. Es droht eine Flut von Kündigungen, weil Impfverweigerer ihren Arbeitsvertrag auflösen oder weil sie ihr Unternehmen nicht mehr betreten dürfen.

Berlin (epd). Das neue Gesetz zur Impfpflicht für Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen könnte eine Kündigungswelle auslösen. Die Pra?sidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, warnte davor, dass die ab Mitte März gültige Impfpflicht die Versorgung von Pflegebedu?rftigen gefa?hrden ko?nnte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte indes am Freitag in Berlin: „Das Gesetz gilt und ist umzusetzen.“

Die Pra?sidentin des Pflegerats, Vogler, sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, angesichts des Personalmangels müsse verhindert werden, „dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger ku?ndigt“. Sie fügte hinzu: „Wenn ungeimpfte Pflegekra?fte Ta?tigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer preka?rer.“ Ab 16. März gilt eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte am Freitag bei der wöchentlichen Pressekonferenz zur Corona-Lage in Berlin, die Gesundheitsämter hätten keinen Spielraum, die Regelungen auszusetzen. Die besonders vulnerablen Menschen in den Einrichtungen und Kliniken müssten geschützt werden.

Eine andere Frage sei, wie die Umsetzung gestaltet werde und wie Sanktionen ausfallen sollten und wie man absichere, dass es nicht zu Personalausfällen komme, sagte Lauterbach. Der Bund arbeite bei diesen Fragen mit den Ländern zusammen, damit es eine möglichst einheitliche Umsetzung gebe.

Der Deutsche Landkreistag widersprach Berichten, wonach die einrichtungsbezogene Impfpflicht von einzelnen Gesundheitsbehörden nicht vollzogen werde. „Wir setzen Recht und Gesetz um. Dazu gehört das Betretungsverbot für ungeimpfte Fachkräfte als letztmögliche Sanktion“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Kay Ruge, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Ruge hält es aber auch für zulässig, Ungeimpfte weiter zu beschäftigen, wenn sonst eine Einrichtung geschlossen werden müsste. „Das ist im Einzelfall juristisch möglich“, betonte er.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa erwartet keine Kündigungswelle, wenn die Impfpflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen gilt. „Wir tun im Moment alles, um unserer Fürsorgepflicht entsprechend gemeinsam mit den Mitarbeitenden Perspektiven zu entwickeln“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Freitag).

Sylvia Bu?hler vom Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di forderte, es dürfe niemandem geku?ndigt werden, der nicht geimpft ist. Mo?glicherweise entschieden sich die Menschen spa?ter noch einmal um.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) denkt über landeseigene Vollzugsregeln für die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach. Weil der Bund noch keine Vollzugsregeln vorgelegt hat, müsse man selbst überlegen, wie man eigene Regeln definiere, „damit die Versorgung nicht gefährdet ist“, sagte Holetschek der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag).

Holetschek sagte, es müsse einen „Abwägungsprozess“ geben. Auf der einen Seite stehe die Impfpflicht, „auf der anderen Seite geht es aber natürlich auch um die Versorgungssicherheit“. Man müsse die Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten klar regeln, erläuterte er. Dies könne man „nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen“. Wenn der Bund ein Gesetz verabschiedet, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt: „Hier brauchen wir sehr rasch Details“.