Passau (epd). Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) denkt über eigene Vollzugsregeln für die ab 15. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht nach. Weil der Bund noch keine Vollzugsregeln vorgelegt hat, müsse man selbst überlegen, wie man eigene Regeln definiere, „damit die Versorgung nicht gefährdet ist“, sagte Holetschek der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Ab dem 15. März müssen beispielsweise Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine ausreichende Corona-Schutzimpfung vorweisen.
Holetschek sagte der Zeitung, es müsse einen „Abwägungsprozess“ geben. Auf der einen Seite stehe die Impfpflicht, „auf der anderen Seite geht es aber natürlich auch um die Versorgungssicherheit“. Man müsse die Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten klar regeln, erläuterte er. Dies könne man „nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen“. Wenn der Bund ein Gesetz verabschiedet, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt: „Hier brauchen wir sehr rasch Details“.