München (epd). Eine Woche nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens wollen sich die Verantwortlichen des Erzbistums erstmals zu den Vorwürfen der fehlerhaften Aufarbeitung äußern. Wie das Erzbistum München und Freising mitteilte, wolle man sich am Donnerstag den Fragen der Öffentlichkeit stellen. Betroffene sexualisierter Gewalt forderten eine digitalisierte Personalaktenführung in allen deutschen Bistümern als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Gutachtens.
Die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatte im Auftrag des Erzbistums seit 2020 Missbrauchsfälle zwischen 1945 und 2019 untersucht. Die Gutachter fanden in diesem Zeitraum im Erzbistum Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt, sowie 235 Täter, darunter 173 katholische Priester.
Zudem werfen sie dem emeritierten Papst Benedikt XVI. Fehler im Umgang mit Missbrauchs-Tätern in vier Fällen in seiner Funktion als Münchner Erzbischof zwischen 1977 und 1982 vor. Auch dem amtierenden Erzbischof Kardinal Reinhard Marx wiesen sie Fehlverhalten in zwei Missbrauchsfällen nach. Er soll in seiner Amtszeit pflichtwidrig Missbrauchsfälle nicht nach Rom gemeldet haben.
Der frühere Münchner Generalvikar Peter Beer attestierte dem Erzbistum mangelnde Aufklärungsbereitschaft. „Wir haben keine Einzelfälle von Missbrauch, sondern ein System“, sagte er der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Donnerstag). Die Institution habe „schändlich“ agiert - und sträube sich damals wie heute gegen Aufklärungsbemühungen. Die Kirche könne sich selbst nicht aufklären: „Das ist meine bittere Erfahrung“, sagte Beer, der von 2009 bis 2019 Generalvikar im Erzbistum und damit der zweitmächtigste Mann nach dem Erzbischof Marx war. 2020 wurde er Professor am Zentrum für Kinderschutz der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte eine stärkere Rolle des Staates bei der Aufklärung von Missbrauchstaten in der Kirche. „Seit Jahren ist im Komplex des sexuellen Kindesmissbrauchs klar, dass sich die Kirchen und auch andere selbst verwaltete Bereiche der Gesellschaft, wie zum Beispiel der organisierte Sport, nicht allein aufklären und aufarbeiten können“, sagte er der Zeitung „Die Welt“ (Mittwoch). Der Staat müsse sich deshalb nicht nur durch die Strafverfolgung, sondern auch durch die rechtliche Stärkung der Aufarbeitungskommission engagieren.
Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln forderte zudem eine digitalisierte Personalaktenführung in allen deutschen Bistümern. Das Gutachten habe einen desolaten Zustand der Verwaltung in dem süddeutschen Bistum deutlich gemacht, erklärte Sprecher Peter Bringmann-Henselder.
Die digitale Aktenführung, die zunächst für jedes einzelne Bistum eingeführt werden müsse, sollte letztlich über den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz hinaus in ein weltumspannendes Netzwerk eingebunden sein, forderte er. Erst wenn in einem solchen Zentralregister sämtliche Personalakten der in diesem System Tätigen vollständig eingesehen werden könnten, könne keiner mehr durchschlüpfen, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.