Osnabrück (epd). Im Streit über den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Polizeihunden hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer aufgerufen, sich an geltendes Recht zu halten. „Es war und ist verboten, Hunden Schmerzen zuzufügen oder sie zu würgen“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). „Das galt und gilt auch für Polizeihunde.“
Schröder forderte die Bundesländer auf, einen Antrag Niedersachsens im Bundesrat zurückzuweisen, der den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Polizeihunden weiter erlauben will: „Wer diesem Antrag zustimmt, duldet Tierqual.“
Hintergrund ist die kürzlich in Kraft getretene Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung, die den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Hunden explizit verbietet. Niedersachsen argumentiert dagegen, dass nur über das entsprechende Halsband der Hund in Ausnahmesituationen dazu gebracht werden könne, seinen Biss zu lösen. Laut Tierschutzbund ist diese Ausbildungsmethode überholt. Einige Bundesländer verzichteten darauf schon lange.