Berlin (epd). Die Bundesregierung lehnt die Pläne der EU-Kommission ab, Atomkraft mit in das Taxonomie-System aufzunehmen. „Als Bundesregierung haben wir unsere Ablehnung zur Einbeziehung von Atomenergie noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht“, teilten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Samstag in Berlin mit. Im Bereich Gas fordert die Regierung Nachbesserungen von der EU-Kommission. Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von Finanzprodukten.
Die EU-Kommission will Investitionen in Atomkraft - und Gaskraftwerke unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig auf dem Weg zur Klimaneutralität einstufen. Eine entsprechende Einordnung oder Bewertung (Taxonomie) soll dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und Anlegern und Investoren Orientierung zu geben, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Die Pläne der EU-Kommission waren am Neujahrstag bekannt geworden und sorgen seitdem für Kritik. Die Frist für die Stellungnahmen der EU-Mitgliedsländer lief am Freitagabend aus.
In der Stellungnahme weise die Bundesregierung auf „mangelnde Sicherheitsanforderungen im Bereich der Atomkraft“ hin. Sie habe Zweifel, dass die Aufnahme der Atomenergie mit den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vereinbar sei. Im Bereich Gas habe sie Präzisierungshinweise an die Kommission gegeben, hieß es. So braucht es aus Sicht der Bundesregierung gesonderte Grenzwerte, unter anderem für den Ersatz von alten durch neue Gaskraftwerke. Weil die Wasserstoffproduktion in den ersten Jahren noch nicht im vollen Hochlauf sei und zudem der grüne Wasserstoff auch für die Umstellung auf eine CO2-neutrale Industrieproduktion gebraucht werde, sollten die Bedingungen für die Übergangsphase noch angepasst werden.
Dazu kommt Kritik von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Es sei zwar gut, dass sich die Regierung gegen die Aufnahme der Atomkraft in die EU-Taxonomie ausgesprochen habe, das „Jein“ zur Aufnahme fossiler Erdgaskraftwerke in die Liste nachhaltiger Investitionen sei aber „inkonsequent“, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Auch die Umwelthilfe gehe davon aus, dass im Zuge des Kohleausstiegs ein begrenzter Zubau von Gaskraftwerken erforderlich sein werde. Dies sei jedoch auch ohne „grünes Label“ möglich.
Die EU-Kommission wird die bis Freitag eingegangenen Stellungnahmen nun prüfen und den sogenannten ergänzenden delegierten Rechtsakt abschließend bearbeiten. Anschließend versendet die EU-Kommission den Rechtsakt an die EU-Mitgliedstaaten. Ab dann läuft eine Frist von vier Monaten, verlängerbar auf sechs Monate, innerhalb derer die Mitgliedstaaten einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt erheben können. Der Rechtsakt gilt als angenommen, wenn es im Rat oder im Europäischen Parlament keine qualifizierte Mehrheit von 20 der 27 Mitgliedstaaten, die zudem 65 Prozent der EU-Einwohner ausmachen, gegen ihn gibt.
Habeck und Lemke betonten, für den Fall, dass die EU-Kommission ihre Pläne zur EU-Taxonomie nicht ändere und die kritischen Stellungnahmen etlicher Mitgliedstaaten unberücksichtigt lasse, solle Deutschland den delegierten Rechtsakt ablehnen.