Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil ein Mann wegen des Bespuckens eines Porträts von Präsident Wladimir Putin eine 15-tägige Haftstrafe erhalten hatte. Die Handlung im Rahmen einer Demonstration gegen Putins Wiederwahl im Mai 2012 falle unter die Meinungsfreiheit, urteilte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Moskau soll dem Mann 10.000 Euro Schadenersatz und 2.400 Euro für Auslagen zahlen. (AZ: 4161/13)
Zudem habe im russischen Recht keine Grundlage der Strafverfolgung vorgelegen, führte der Gerichtshof aus. Der Mann war wegen „Verletzung der öffentlichen Ordnung“ verurteilt worden. Die Handlung habe aber zu keinem öffentlichen Ärgernis geführt und weder vulgäre Sprache noch Belästigung oder Sachbeschädigung umfasst, so der EGMR.
Das Urteil fiel mit sechs zu eins Stimmen. Die abweichende Rechtsauffassung vertrat der russische Richter des zum Europarat gehörenden internationalen Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.