Augsburg (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einer Strafrechtsverschärfung die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Die Behinderung von Betriebsratsgründungen durch Arbeitgeber solle künftig von der Justiz von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte Heil der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag).
Die Behinderung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. „In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen“, sagte Heil. „Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen.“
Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. „Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen“, sagte der SPD-Minister. Künftig werde es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang habe, um Ermittlungen aufzunehmen, erklärte Heil.