Kachelmann: Niemand hätte sterben müssen

Kachelmann: Niemand hätte sterben müssen
Untersuchungsausschuss vernimmt Wetter-Experten zur Ahrtal-Flut
Das Ausmaß der bevorstehenden Flutkatastrophe im Ahrtal hätte den verantwortlichen Behörden rechtzeitig klar sein müssen. Darin sind sich die Wetter-Experten weitgehend einig, die vom Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags befragt wurden.

Mainz (epd). Die Todesopfer bei der Flutkatastrophe im Ahrtal wären nach Überzeugung des Wetterexperten Jörg Kachelmann zweifellos vermeidbar gewesen. „Es ist immer genug Zeit, um das Richtige zu tun“, sagte er am Freitag bei einer Befragung im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags. „Niemand muss sterben.“ Alle Wettermodelle hätten schon mit mehreren Tagen Vorlauf in großer Übereinstimmung für die Eifel das hohe Risiko von extremem Starkregen gezeigt. Bereits zwei Tage vor der Flutwelle hätten die Behörden deshalb Evakuierungen planen und die Bevölkerung vorwarnen können. Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal waren 134 Menschen ums Leben gekommen.

Als sich die Regenfront am 14. Juli des vergangenen Jahres tatsächlich auf die Eifel zubewegte und die Pegel stiegen, hätte es immer noch ausreichend Zeit gegeben, um die betroffenen Ortschaften zu räumen, sagte Kachelmann. Modellrechnungen wären zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr nötig gewesen. Viele Stunden Dauerregen seien nötig, ehe die Wassermassen in Form einer Flutwelle Überschwemmungen auslösen.

Auch Bernhard Mühr von der EWB Wetterberatung in Karlsruhe erklärte, spätestens am Nachmittag des 14. Juli gegen16 Uhr sei klar gewesen, dass dem Ahrtal eine noch höhere Flutwelle bevorstand als beim hundertjährigen Hochwasser von 2016. Bis zum Morgen des 14. Juli habe nicht eindeutig festgestanden, wo genau in der Region die Brennpunkte des Starkregens liegen würden. Nach den Prognosen der vorangehenden Tage hätten in der Eifel aber sogar noch deutlich höhere Niederschläge fallen können, als dies dann tatsächlich der Fall war.

Mühr kritisierte die Kommunikation der beteiligten Stellen unmittelbar vor der Katastrophe. Zwar seien alle Daten vom Deutschen Wetterdienst korrekt vorhergesagt worden, die Brisanz der Warnungen aber möglicherweise nicht erkannt worden. „Wir haben eine Warnflut, in der die eigentlichen extremen Warnungen leider untergehen können“, sagte er.

Nach Überzeugung des Meteorologen und TV-Moderators Sven Plöger lassen sich von extremem Starkregen betroffene Regionen nicht mit großem zeitlichen Vorlauf evakuieren. Es sei zu schwierig, mit mehreren Tagen Vorlauf vorherzusagen, wo genau solche Unwetter zu verheerenden Flutwellen wie im Ahrtal führen. Schon die Veränderung kleiner Details bei den Modellrechnungen könnten zu grundlegend anderen Ergebnissen führen.

Der Meteorologe Kachelmann hielt dem später entgegen, beim Verweis auf solche Unsicherheiten handele es sich um eine „Phantom-Diskussion“. Auch in den USA würden bei einem Hurrikan Orte entlang der berechneten Zugbahn mitsamt einem Sicherheitskorridor evakuiert. Gewöhnlich klage im Anschluss niemand, wenn dann sein Haus stehenbleibe.

Der Hochwasser-Experte Jörg Dietrich von der Leibniz-Universität Hannover sagte, er verstehe nicht, warum das Landesamt für Umwelt seine Hochwasserwarnung für die Ahr erst am Morgen des 14. Juli auf die zweithöchste Warnstufe heraufgesetzt habe. Die exakten Wasserstände am Fluss hätten sich allerdings nicht seriös abschätzen lassen, da mit Unrat und entwurzelten Bäumen blockierte Brücken vorübergehend wie zusätzliche Dämme gewirkt und beim Einsturz weitere Wellen hervorgerufen hätten, schränkte er ein. Die Evakuierung des Tals war erst nach 23 Uhr für die direkte Umgebung des Flusses angeordnet worden.

Insgesamt hatte der Ausschuss für die ganztägige Marathon-Sitzung zehn Sachverständige eingeladen und ausführlich befragt. Die Abgeordneten sollen klären, ob es im Vorfeld und unmittelbar nach dem katastrophalen Hochwasser im Ahrtal zu Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen kam. Vom Ablauf her ähneln die Befragungen in den Ausschusssitzungen der Beweisaufnahme bei einem Strafprozess.