Gütersloh (epd). Die Bundesländer informieren einer Erhebung zufolge offenbar nur ungenügend über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Lediglich in sechs Bundesländern sind wichtige Informationen zu Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar, wie aus der am Donnerstag in Gütersloh veröffentlichten Bestandsaufnahme des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Besonders gravierend sei, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichten, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschrieben.
So würden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Ländern nichts darüber erfahren, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehle oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden seien, monierte die Bertelsmann Stiftung. Auch welche Einrichtungen gut aufgestellt seien, sei für die Öffentlichkeit oft nicht nachzuvollziehen. Diese Informationen lägen jedoch allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien.
Gründe für den Mangel an Transparenz seien entweder, dass es eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht gebe, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt würden, hieß es. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gebe es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlaubten, diese würden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt.
In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden, hieß es. Diese Daten seien allerdings aktuell nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher nur eingeschränkt zugänglich. Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar seien. Die Initiative „Weisse Liste“ plädierte dafür, dass alle Bundesländer die für die Pflegequalität relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, zentral im Internet veröffentlichen.
Für die Untersuchung zur Pflegetransparenz wertete die „Weisse Liste“ den Angaben nach die Regelungen aller einschlägigen Landesgesetze aus und legte die Ergebnisse den dort zuständigen Abteilungen zur Prüfung vor. Ergänzend seien Fragen zur Erhebung von Personalangaben gestellt worden. Die „Weisse Liste“ ist ein Projekt der Bertelsmann Stiftung zusammen mit Patienten- und Verbraucherorganisationen.