Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt am 2. Februar über die Frage, ob schwer kranke Menschen ein Recht darauf haben, Medikamente zur Selbsttötung zu erhalten. Die schwer erkrankten Kläger verlangen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn eine Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels, wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Münster mitteilte. Das Bundesinstitut hatte dies abgelehnt. (Az: 9 A 146/21, 9 A 147/21, 9 A 148/21)
Die Kläger beriefen sich auf ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe, sowie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Die gegen die Ablehnung der Arzneimittelbehörde erhobenen Klagen hatte das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2019 abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt nun über die Berufungen der Kläger.
Die drei Kläger aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg leiden den Gerichtsangaben zufolge an schwerwiegenden Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Krebs. Die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts waren bei ihrer Entscheidung der Auffassung, dass es schwer kranke Menschen in Ausnahmefällen möglich sein soll, ein tödliches Medikament zur Selbsttötung zu erwerben. Allerdings sahen sie nach Angaben des Gerichts keine Handhabe, dies durch eine verfassungskonforme Auslegung zu ermöglichen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster werde in den Verfahren in öffentlicher Sitzung am 2. Februar mündlich verhandeln, hieß es. Eine Entscheidung soll an dem Tag verkündet werden.