Väterverband kritisiert Ankündigung zu Familienrechtsreform

Väterverband kritisiert Ankündigung zu Familienrechtsreform

Frankfurt a.M. (epd). Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ hat die Ankündigung der „größten Familienrechtsreform seit Jahrzehnten“ durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) als völlig unzureichend bezeichnet. Neben den Vorhaben, die rechtliche Anerkennung von unverheirateten Paaren, homosexuellen Paaren mit Kindern und anderen Lebensgemeinschaften wie Senioren-WGs als „Verantwortungsgemeinschaft“ zu regeln, bleibe eine Vielzahl von Problemen getrennt lebender Eltern und Kinder unerwähnt, kritisierte der Bundesgeschäftsführer Rüdiger Meyer-Spelbrink am Montag in Frankfurt am Main. Jährlich sind nach Angaben des Psychologen Stefan Rücker von der Universität Bremen 250.000 bis 300.000 minderjährige Kinder von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Buschmann schweige sich über den Reformstau der vergangenen zehn Jahre im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts aus, sagte Meyer-Spelbrink. Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten vor Gericht hätten massiv zugenommen und dauerten immer länger. Es brauche eine Familienrechtsreform, die Streit vermeide, Eltern unterstütze, Kinder entlastete und sie vor den negativen Auswirkungen des Elternstreits bestmöglich schütze. Die Einführung einer verpflichtenden Beratung oder Mediation vor Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens könne dazu beitragen. Kinder würden seelisch verletzt, wenn sie durch die Eltern als Waffe im Streit benutzt und von einem Elternteil entfremdet würden. Diese schwere Form psychischer Kindesmisshandlung sei nicht angemessen unter Strafe gestellt.

Eine Familienrechtsreform müsse außerdem überholte Rollenvorstellungen überwinden, sagte Meyer-Spelbrink. Nach einer Trennung sollten nicht Mütter darauf festgelegt werden, die Kinder zu erziehen und die Väter, das Geld zu verdienen. Beide Elternteile sollten dieselben Chancen bekommen, Erwerbstätigkeit und Elternschaft fair zu verteilen.

Zur Gleichberechtigung und gleichen Verantwortung der Elternteile gehöre, dass neben den Alleinerziehenden auch die Getrennterziehenden als gleichwertige Familienform anerkannt werden müssten. Für die Kinder solle daher die Möglichkeit, zwei Wohnsitze bei beiden Elternteilen zu haben, eröffnet werden.