Essen, Berlin (epd). Der Anteil von Vollzeitbeschäftigten, die mit einer niedrigen Rente rechnen müssen, ist offenbar hoch. Jeder dritte Arbeitnehmer landet nach 45 Arbeitsjahren bei einer Brutto-Rente von unter 1.300 Euro, wie eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag ergibt, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zunächst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Online Samstag, Print Montag) darüber berichtet. Den Angaben nach waren in Deutschland zum Stichtag 30. Dezember 2020 rund 21,45 Millionen Menschen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung gemeldet. Davon müssen rund sieben Millionen mit einer Rente unter 1.300 Euro kalkulieren.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums müssen Beschäftigte beim derzeitigen Rentenniveau mindestens 2.800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1.300 brutto zu kommen. Wer im Alter auf 1.500 Euro Rente kommen will, muss nach derzeitigem Stand monatlich mindestens 3.200 Euro brutto in Vollzeit verdienen. Um 2.500 Euro brutto von der Rentenversicherung zu erhalten, ist aktuell ein Monatslohn von 5.350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich.
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch nannte es inakzeptabel, dass einem Drittel der Beschäftigten nach 45 Jahren Vollzeitarbeit nur eine schmale Rente drohe. Die Zahlen der Bundesregierung zeigten, „dass viele Arbeitnehmer nicht nur zu wenig verdienen, sondern auch zu wenig Rente für ihre Lebensleistung erhalten“. Es untergrabe das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, „wenn nach einem kompletten Arbeitsleben nur wenige hundert Euro über Hartz-IV-Niveau bleiben“. Bartsch forderte, das Rentenniveau müsse mindestens auf über 50 Prozent steigen. Es lag laut dem Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent.
Das Bundesarbeitsministerium verweist in seiner Antwort hingegen darauf, dass die Auswertung der Zahlen keine direkten Aussagen zur Verdiensthöhe im Lauf eines gesamten Arbeitslebens zulasse. Hintergrund ist, dass es in Zukunft zu Lohnerhöhungen kommen kann, die für die aktuellen Erhebungen aber nicht berücksichtigt werden konnten. Die Regierung erklärte zudem, aus erworbenen Rentenansprüchen könnten „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Lebensstandard im Alter gezogen werden“, da etwa weitere Alterseinkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssten.