Berlin (epd). Das deutsche Auswärtige Amt wertet die von einem russischen Gericht verfügte Auflösung der Menschenrechtsorganisation Memorial als Verstoß gegen internationale Verpflichtungen zum Schutz grundlegender Bürgerrechte. „Berechtigter Kritik von Organisationen wie Memorial sollte zugehört werden“, erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes am Dienstag in Berlin. Opfern von Unterdrückung und Repression werde die Stimme entzogen.
Der Oberste Gerichtshof in Russland folgte mit seiner Entscheidung zur Auflösung von Memorial einem entsprechenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, wie die russische Agentur Interfax am Dienstag berichtete. Demnach will die 1988 gegründete Organisation den Beschluss anfechten. Memorial war seit 2016 in Russland als „Ausländischer Agent“ registriert, weil die Organisation teilweise aus dem Ausland finanziert wird. Ihr wurde vorgeworfen, gegen ein entsprechendes Gesetz verstoßen zu haben.
Memorial wurde 1988 in Moskau gegründet. Die Menschenrechtsorganisation erhielt unter anderem 2004 den Alternativen Nobelpreis und 2009 den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments. Die Organisation setzt sich für die Aufarbeitung der Verbrechen in der Sowjetunion und die Wahrung der Menschenrechte in Russland ein. Die deutsche Außenamtssprecherin sagte: „Als Teil eines internationalen Netzwerks leistet Memorial einen unverzichtbaren Beitrag zur Erforschung, Dokumentation und Verhütung von schweren Menschenrechtsverletzungen und ist damit auch Ausdruck unseres gemeinsamen europäischen Selbstverständnisses, Verstöße gegen Menschenrechte klar zu benennen und aufzuarbeiten.“