Antidiskriminierungsstelle begrüßt Gerichts-Entscheidung zu Triage

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Gerichts-Entscheidung zu Triage

Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage im Falle eines Mangels an Intensivbetten. Der kommissarische Leiter, Bernhard Franke, erklärte am Dienstag in Berlin, für Menschen mit Behinderung sei sie ein sehr wichtiges Signal: „Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.“ Das gelte ausdrücklich auch bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlung. „Der Gesetzgeber sollte nun rasch eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ausschließt.“

Das Karlsruher Gericht hatte zuvor in einem schriftlichen Beschluss (AZ: 1 BvR 1541/20) mitgeteilt, dass der Gesetzgeber „unverzüglich“ geeignete Vorkehrungen treffen müsse, wie die Patientenauswahl für eine intensivmedizinische Behandlung vorzunehmen ist. Bislang habe der Staat es versäumt, diesem Schutzauftrag zu folgen und jede Benachteiligung wegen einer Behinderung hierbei wirksam zu verhindern.

Anlass des Rechtsstreits waren die im April 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie veröffentlichten „klinisch-ethischen Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), ein Zusammenschluss mehrerer medizinischer Fachgesellschaften. Die Leitlinien geben Kriterien vor, wie Ärzte Patienten für eine intensivmedizinische Behandlung bei zu wenig Klinikbetten auswählen können.

Die neun behinderten, überwiegend auf Assistenz angewiesene Beschwerdeführer rügten, dass die Divi-Empfehlungen sie wegen ihrer Behinderung diskriminierten. So müssten Menschen mit etwa neuronalen Muskelerkrankungen oder als „gebrechlich“ geltende Menschen bei der Behandlung hintanstehen.