Gericht: Zunächst keine Rodung und Räumung in Lützerath

Gericht: Zunächst keine Rodung und Räumung in Lützerath

Münster, Erkelenz (epd). Die RWE Power AG darf vorerst die Grundstücke eines Landwirts in Lützerath nicht weiter räumen und roden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Abbaggerung im Braunkohletagebau „Garzweiler II“ müssen unterlassen werden, bis eine Entscheidung in zwei entsprechenden Eilbeschwerdeverfahren vorliegt, erklärte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit Verweis auf zwei am Montag getroffene Zwischenentscheidungen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (AZ: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21)

Die Tochtergesellschaft des Energiekonzerns RWE hatte bereits Ende Oktober zugesagt, von der Besitzeinweisung, die dem Bergbaubetreiber Zugriff auf Grundstücke gibt, bis zum 7. Januar 2022 keinen Gebrauch zu machen. Die RWE Power AG streitet laut OVG mit dem Landwirt Eckhardt Heukamp und zwei Mietern eines Wohnhauses auf den Hofgrundstücken um zwei entsprechende Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg.

Im Rechtsstreit um den Erhalt des Bauernhofes hatte das Verwaltungsgericht Aachen Anfang Oktober Eilanträge (AZ: 6 L 418/21, 6 L 433/21) des Landwirts und der Mieter abgelehnt und die vorzeitige Besitzeinweisung bestätigt, die dem Bergbaubetreiber RWE Zugriff auf die Grundstücke gibt. Dagegen erhoben die Betroffenen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.

Über diese Beschwerden selbst habe der 21. Senat des OVG noch nicht entschieden, erklärte das Gericht nun. Er hat aber am Montag in beiden Verfahren sogenannte Hängebeschlüsse erlassen. Demnach muss die RWE-Tochter bis zu einer Entscheidung in den Beschwerdeverfahren von weiteren Vorbereitungsmaßnahmen absehen.