Brüssel (epd). Die EU verschärft ihre Regeln zum Handel mit Elfenbein. Künftig soll der Handel mit Rohelfenbein auf dem Binnenmarkt fast ganz ausgesetzt sein, wie die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Einzige Ausnahme seien Geschäfte mit Blick auf die Reparatur von Gegenständen, die altes Elfenbein enthalten.
Der Handel mit verarbeiteten Elfenbeingegenständen sei in der EU nur noch zulässig, wenn sie von vor 1947 oder bei Musikinstrumenten von vor 1975 stammen und das bescheinigt wird. „Zusätzliche Beschränkungen gelten für die Einfuhr von Elfenbein in die EU und die Wiederausfuhr von Elfenbein aus der EU.“
Elefantenwilderei und Elfenbeinhandel liegen laut EU trotz eines weitreichenden internationalen Handelsverbots auf Rekordniveau. Geschätzt würden im Jahr zwischen 20.000 und 30.000 Afrikanische Elefanten gewildert.
Die Organisation Pro Wildlife begrüßte den Schritt, kritisierte aber Schlupflöcher. Unter anderem lasse sich das genaue Alter von Elfenbein in der Praxis kaum bestimmen. Daher müsse jeglicher kommerzieller Handel bis auf wenige gut kontrollierbare Ausnahmen etwa für Museen verboten werden.