Washington (epd). Das Oberste Gericht der USA hat am Freitag ein geteiltes Urteil zu dem im Bundesstaat Texas geltenden restriktiven Anti-Abtreibungsgesetz verkündet. Laut Richterspruch sind Abtreibungskliniken berechtigt, gegen das umstrittene Gesetz zu klagen. Zugleich bleibe das seit September geltende Gesetz vorläufig in Kraft. Die Klage der Regierung in Washington gegen das Gesetz wurde nicht zugelassen.
Die Regelung in Texas verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche. Zu der Zeit ist der Herzschlag des Fötus zu hören. Das Gesetz ist das radikalste gegen Schwangerschaftsabbrüche in den USA. Äußerst ungewöhnlich ist, dass die Einhaltung von Bürgerinnen und Bürgern überwacht werden soll. Privatpersonen dürfen demnach Ärzte und Helfer verklagen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch mitwirken.
Texas wird von republikanischen Politikern regiert. Das Urteil am Freitag hat sich nicht mit der Verfassungskonformität des Gesetzes befasst. Laut einem Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichts von 1973 darf die Regierung aus Verfassungsgründen das Recht auf Abtreibung bis zur unabhängigen Lebensfähigkeit des Fötus nicht einschränken.
Das Verfahren in Texas wird nun in untergeordneten Gerichten fortgesetzt. Möglicherweise urteilt das Oberste Gericht zu einem späteren Termin über die Verfassungskonformität.